Rentenversicherungs-Träger haben eine Hinweispflicht
Hat sich nach der Ablehnung eines Rentenantrags wegen einer Gesetzesänderung die Rechtslage zugunsten eines Antragstellers geändert, ist die Deutsche Rentenversicherung Bund dazu verpflichtet, den Betroffenen von sich aus auf die Änderung hinzuweisen.
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