Rentenüberzahlung bei Tod: Angehörige haften bei Rentenüberzahlung nur begrenzt
Verstirbt ein Rentner, zahlt die DRV in Unkenntnis die Rente zunächst meist weiter. Später wird die Rentenüberzahlung nach dem Tod zurückgefordert. Doch wer haftet, wenn die überzahlte Rente bereits verbraucht ist? Mehr zum Thema 'Rente'...Mehr zum Thema 'Überzahlung'...Mehr zum Thema 'Erstattungsanspruch'...Mehr zum Thema 'Rückforderung'...
Weiterlesen auf: Haufe