Ratgeber: Bei Zweifel und H-Zulassung Wertgutachten

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ARAG B2B - KW 46 - KV

Ratgeber: Bei Zweifel und H-Zulassung Wertgutachten

Den genauen Wert seines Klassikers zu ermitteln, macht nicht nur dann Sinn, wenn ein Verkauf ansteht oder eine Versicherung für den Oldtimer abgeschlossen werden soll, auch für das begehrte H-Kennzeichen ist ein solches Wertgutachten hilfreich. Im Gegensatz zu ganz normalen Alltagsgebrauchten, bei denen ein möglichst junges Baujahr, geringe Laufleistung, die Ausstattung und der technischer Zustand für die Wertermittlung herangezogen werden, kommt es bei klassischen Fahrzeugen auf andere Werte an. Originalität, eine lückenlose Historie bei der Restauration, die Seltenheit des Fahrzeuges oder aber, wie sehr der Typ am Markt gefragt ist, spielen hierbei eine Rolle. Wer seinen Oldie liebt, sollte daher in ein professionelles Wertgutachten investieren, das meint Achmed Leser vom TÜV Thüringen. Der Schaden- und Wertgutachter stellt immer wieder fest, dass Besitzer von Oldtimern oftmals enttäuscht sind, wenn der Fahrzeugwert im Nachhinein eines Schadenereignisses von der Versicherung geschätzt wird. Wer der Versicherung ein Wertgutachten mit einer kompletten Fotodokumentation vorlegen kann, hat in der Regel gute Karten, auch den Preis zu bekommen, den sein Fahrzeug tatsächlich wert ist. In die Wertermittlung durch einen anerkannten Gutachter fließen vielfältige Parameter ein, so auch der aktuelle Marktwert vergleichbarer Modelle. Die Oldtimerbegutachtung bewertet die Fahrzeuge nach Noten von eins bis fünf. Ein Fahrzeug mit der Note 1 verfügt über einen makellosen Zustand. Ein solcher Oldtimer weist einen optischen und technischen Zustand auf, der wie neu oder sogar besser ist. Von Oldtimerbewertungen, die sich ausschließlich an Online-Autobörsen orientieren hält Achmed Leser nicht viel. Oftmals würden dort Fahrzeuge angeboten, um Preise zu testen. Es ließen sich reellere Preise auf den klassischen Oldtimer-Auktionen erzielen. Eine Fahrzeugbewertung nach Wertermittlungstabellen, wie sie bei jüngeren Baujahren angewendet werden, sein aufgrund der Individualität eines historischen Fahrzeuges kaum geeignet. Auch für das begehrte H-Kennzeichen ist ein Wertgutachten hilfreich. Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, kann es als Nachweis des Originalzustandes herangezogen werden. Das trifft inzwischen auch auf Fahrzeuge zu, denen man den Oldtimerstatus nicht ansieht. So kann bereits jetzt ein Golf der zweiten Generation als Oldtimer zugelassen werden, vorausgesetzt er erfüllt die strengen Auflagen für die H-Kennzeichnung. Ein Vorteil des H-Kennzeichens ist die freie Fahrt in den Umweltzonen. In der Regel würden die meisten klassischen Fahrzeuge keine grüne Umweltplakette bekommen. (ampnet/deg)

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