Parkplatzunfall: Vorsicht beim Rückwärtsfahren
Kollidieren auf einem Parkplatz zwei rückwärts aus sich gegenüberliegenden Parkbuchten ausfahrende Fahrzeuge, so haftet derjenige Fahrzeugführer, der sein Auto vor der Kollision zum Stehen gebracht hat, in der Regel nur aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.
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