OVG Lüneburg zu Gebell: Hunde müssen sonntags Ruhe geben
Auch Hunde, die in einem Zwinger gehalten werden, müssen sich beim Bellen an die üblichen Ruhezeiten halten. Notfalls können die Halter verpflichtet werden, die Vierbeiner nachts sowie an Sonn- und Feiertagen in einem geschlossenen Gebäude unterzubringen. Dies hat das OVG Lüneburg mit einem am Montag bekannt gewordenen Beschluss entschieden.
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