OLG Köln: geschlossene Immobilienfonds für die Altersvorsorge ungeeignet
Das Oberlandesgericht Köln hatte in einer Angelegenheit eines Anlegerin eines geschlossenen Immobilienfonds zu entscheiden. Der Investitionsgegenstand geschlossener Immobilienfonds sind üblicherweise Gewerbeimmobilien, so insbesondere Büro- oder Einzelhandels-, Logistik-, aber auch Wohnobjekte. Der...
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