OLG Hamm zur Haftung bei Anlageberatung: Anleger von Medienfonds erhalten Schadensersatz
Weil sie einen fehlerhaften Prospekt verwendet hat, ohne die Mängel in der Beratung richtigzustellen, muss eine Bank einem Oberhausener Anleger des Medienfonds VIP 4 Schadensersatz leisten. Wie am Dienstag bekannt wurde, entschied das OLG Hamm, dass die Bank durch die Verwendung des Prospektes ihre Beratungspflicht verletzt hat.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online