Niedersächsisches Finanzgericht hält Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig
Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) einzuholen, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) verfassungswidrig sind.
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