Mietrecht: Mieter muss bei Schlüsselverlust nur tatsächliche Kosten ersetzen
Hat der Mieter einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren, kann der Vermieter nur den Schaden ersetzt verlangen, der ihm konkret durch den Austausch der Schlösser entstanden ist. Mehr zum Thema 'Schlüssel'...Mehr zum Thema 'Schließanlage'...Mehr zum Thema 'Schadensersatz'...
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