LSG Baden-Württemberg: Kartfahrt eines Bankmitarbeiters nicht versichert
Die Kartfahrt eines Bankmitarbeiters auf Geschäftseinladung fällt nicht unter den Schutz der Berufsgenossenschaft. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des baden-württembergischen LSG hervor.
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