LG Ulm: Widerrufsbelehrung der Sparkasse Ulm zu Immobiliendarlehen fehlerhaft
Das Landgericht Ulm hat eine Widerrufsbelehrung in bestimmten Immobiliendarlehensverträgen der Sparkasse Ulm für fehlerhaft und deshalb rechtswidrig erklärt. Dies teilt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 09.08.2013 mit. Unter anderem hebe sich die Widerrufsbelehrung nicht ausreichend vom übrigen Vertragstext ab und enthalte unnötige Zusätze (Urteil vom 17.07.2013 Az.: 10 O 33/13 KfH). Weiterlesen
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