LG Düsseldorf zu irreführender Werbung: Ergo darf nicht mit "Kundenanwalt" werben
Die Versicherungsgruppe Ergo darf bei der Werbung für Dienstleistungen, die nicht von Rechtsanwälten erbracht werden, nicht länger die Bezeichnung "Kundenanwalt" verwenden. Dies entschied das LG Düsseldorf in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil.
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