Kundeninformation | Verwertung von Riester-Rente und Lebensversicherung für PKH
Die Riester-Rente muss nicht für die Prozesskostenhilfe (PKH) verwertet werden. Das ist gesetzlich geregelt. Bei Lebensversicherungen (LV), die nicht besonders geschützt sind, kann das allerdings anders aussehen. Darauf weist das LAG Köln (Urteil vom 19.2.2013, Az. 5 Ta 368/12; Abruf-Nr. 131640 ) hin.
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