Insolvenz | Reform der Restschuldbefreiung: Reform der Versagungsgründe
Der Bundestag hat am 16.5.13 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Dies sind die geänderten und zugleich in ihrer zeitlichen Bedeutung erweiterten Versagungsgründe.
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