Hessisches LSG zu Gebäudereinigung: Sturz vom Haus der Verwandten nicht unfallversichert
Ein 38-jähriger Gebäudereiniger aus Kassel erhält keine Entschädigung für einen Unfall, den er bei Arbeiten am Haus seiner Schwester erlitt. Er übte hierbei nämlich keine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit aus, sondern trat als Unternehmer auf, da er nicht an Weisungen seiner Schwester gebunden war, so die Ansicht des LSG.
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