Handschriftlicher Zusatz im Wohnungsübergabeprotokoll bügelt unwirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag nicht aus
Ein handschriftlicher Zusatz im Wohnungsübergabeprotokoll, nach dem der Mieter an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt wird, kann als deklaratorisches Anerkenntnis keine über den schriftlichen Mietvertrag hinausgehenden Pflichten des Mieters begründen.
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