Flexstrom-Urteil könnte Versicherer elektrisieren
Bald könnten Versicherer gezwungen sein, alle Kunden aktiv über gerichtlich erfochtene Ansprüche zu informieren. Diese Informationspflicht ergibt sich aus dem so genannten Flexstrom-Urteil, erläutert der Hamburger Verbraucheranwalt Bluhm.
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