FG Pressemitteilung: Medikamente für die Hausapotheke sind ohne ärztliche Verordnung nicht steuerlich absetzbar
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass Medikamente für die Hausapotheke (wie z. B. Schmerzmittel oder Erkältungspräparate) ohne ärztliche Verordnung nicht als sog. „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden können. Mehr zum Thema 'Außergewöhnliche Belastungen'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
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