FG Niedersachsen hält Soli für verfassungswidrig
Das Niedersächsische Finanzgericht hat am 21.8.2013 entschieden, ein Verfahren zur Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob die Regelungen im Solidaritätszuschlaggesetz verfassungswidrig sind.
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