FG Kommentierung: Gerichts- und Anwaltskosten einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen
Scheidungskosten können bisher nur abgezogen werden, soweit sie die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich betreffen. Nicht begünstigt sind vermögensrechtliche Auseinandersetzungen bzw. Zugewinnausgleichsregelungen. Das FG Düsseldorf spricht sich für einen Komplettabzug aus. Mehr zum Thema 'außergewöhnliche Belastung'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Prozesskosten'...
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