Erbe hat Widerspruchsrecht
Wer als Begünstigter in einen Lebensversicherungsvertrag eingetragen ist, erhält im Falle des Todes des Versicherten in der Regel die Versicherungssumme ausgezahlt – oder auch nicht. Und das kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. April 2013 (AZ: IV ZR 38/12) durchaus rechtens sein, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein DAV erläutert.
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