Einstweiliger Rechtsschutz | Kindeswohl entscheidet über das Aufenthaltsbestimmungsrecht
Verbringt ein Elternteil ein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in ein anderes Bundesland, ist eine Entscheidung über den Antrag des zurückgelassenen Elternteils auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nicht an einer Sanktion des Fehlverhaltens des "entführenden'" Elternteils, sondern vorrangig am Kindeswohl zu orientieren (OLG Nürnberg 22.5.13, 7 UF 641/13).
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