Einnahmen-Überschussrechnung | Wann kann das Gewinnermittlungswahlrecht spätestens ausgeübt werden
Das Wahlrecht, den Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln zu wollen, kann auch noch in der Verhandlung vor dem FG ausgeübt werden, wenn entsprechende Aufzeichnungen geführt wurden (BFH 20.3.13, X R 15/11).
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