Eingetragene Lebenspartner bei Riester- und Rürup-Rente erbberechtigt
Die eingetragene Lebenspartnerschaft bewirkt in Deutschland seit 1.8.2001 in vielen Bereichen die gleichen Rechtsfolgen wie eine Ehe, wenngleich sie rechtlich als nicht identisch mit einer Ehe angesehen wird. Im Einkommensteuerrecht und im Erbrecht sind eingetragene Lebenspartner den Ehegatten gleichgestellt. Folglich müssen die Regelungen des Einkommen-Steuer-Gesetzes (EStG) zu Ehegatten und Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet werden.
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