DL-InfoV: Entscheidungen zur Pflicht zur Information über Berufshaftpflichtversicherung im Homepage-Impressum
Die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) bringr Dauerärger für Anwälte. Während das LG Dortmund die Vorschrift über die Pflichtangaben zur Berufshaftpflicht als wettbewerbsrechtliche Lappalie abtut, gibt sich das OLG Hamm streng und könnte eine neue Abmahnwelle auslösen. Mehr zum Thema 'Informationspflichten für Dienstleistungserbringer'...Mehr zum Thema 'Website'...Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'...
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