Datenschutz | Bei Anfragen von Versicherung und Angehörigen: Vorsicht bei der Weitergabe von Patientendaten!
Patientendaten sind ein besonders sensibles Gut in der Zahnarztpraxis. Trotz dieses Bewusstseins sind viele Zahnärzte und Mitarbeiterinnen unsicher: Wem darf ich welche Informationen weitergeben – und wann habe ich sogar eine Weitergabepflicht? Die Anfragen derer, die Auskunft begehren, sind oft so formuliert, als gäbe es keinen Zweifel an einem Anspruch auf Mitteilung. Gerade Private Krankenversicherungen (PKV) geben vor, ein umfassendes Informationsrecht zu haben. Doch Vorsicht: Die zahnärztliche Schweigepflicht macht auch gegenüber Versicherungen nicht halt!
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