BVerfG: Versicherungsvertragliche Schweigepflichtentbindungsklauseln müssen Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahren
Schweigepflichtentbindungsklauseln in Versicherungsverträgen sind hinreichend eng auszulegen, um das Recht des Versicherungsnehmers auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. In Altfällen, das heißt vor Anwendung des § 213 VVG, kann es dazu geboten sein, zum Beispiel durch eine verfahrensrechtliche Lösung im Dialog zwischen Versichertem und Versicherer die zur Abwicklung des Versicherungsfalls erforderlichen Daten zu ermitteln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17.07.2013 auf die Verfassungsbeschwerde einer Frau hin entschieden, die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung begehrt (Az.: 1 BvR 3167/08). Weiterlesen
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