Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht
Das Bundeskabinett hat am 28.08.2013 einen Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht beschlossen. Dies teilt das Bundesjustizministerium mit. Ziel sei es, bei Konzerninsolvenzen die Einzelverfahren über die Vermögen konzernangehöriger Unternehmen durch Koordination und Kooperation besser aufeinander abzustimmen, um wirtschaftliche Werte und Arbeitsplätze des Konzerns zu sichern. Weiterlesen
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