BMF: Umsatzsteuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten durch Freiberufler
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs ausführt, die Umsatzsteuer nicht nach den vereinbarten Entgelten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet. Mehr zum Thema 'Umsatzsteuer'...Mehr zum Thema 'Freiberufler'...Mehr zum Thema 'Entgelt'...
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