BGH zu Hinweis auf OLG-Zulassung im Briefkopf: Nicht unrichtig, wenngleich gegenstandslos
Bis 2007 brauchten Anwälte eine OLG-Zulassung. Heute dürfen alle Anwälte vor jedem OLG auftreten. Trotzdem darf ein Anwalt, der früher eine solche Zulassung hatte, weiter einen entsprechenden Hinweis in seinem Briefkopf führen. Das entschied der BGH in einem nun veröffentlichten Urteil und betrieb damit eine Haarspalterei, die noch für viel Verwirrung sorgen wird, meint Martin W. Huff.
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