BGH: Vermieter von Gewerberaum darf Abrechnung trotz Erstattung korrigieren
Der Vermieter kann eine Betriebskostenabrechnung auch dann nachträglich zulasten des Mieters korrigieren, wenn er ein Guthaben vorbehaltlos an den Mieter ausgezahlt hat. Das gilt auch bei der Gewerbemiete. Mehr zum Thema 'Betriebskostenabrechnung'...Mehr zum Thema 'Nebenkosten'...Mehr zum Thema 'Nebenkostenabrechnung'...
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