BGH: Haftung des Steuerberaters für verspätete Insolvenzantragstellung
Der Steuerberater haftet für die Folgen seiner Auskunft, wenn er unzutreffender Weise erklärt, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung der Mandantin nicht vorliege. Das gilt auch, wenn der Steuerberater nur mit der Erstellung der Steuerbilanz betraut ist. Mehr zum Thema 'Insolvenz'...Mehr zum Thema 'Eigenantrag'...Mehr zum Thema 'Haftung'...
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