BGH: Haftung des Erben für neue Hausgeldschulden
Der Erbe einer Eigentumswohnung haftet im Regelfall für Hausgeldschulden, die nach dem Erbfall fällig geworden oder durch Eigentümerbeschluss begründet worden sind. Nur ausnahmsweise kann der Erbe seine Haftung auf den Nachlass beschränken. Mehr zum Thema 'Jahresabrechnung'...Mehr zum Thema 'Erbe'...Mehr zum Thema 'Wirtschaftsplan'...
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