BGH: Elternunterhalt: das Häuschen der Kinder bleibt unangetastet
Der BGH hat in einem Beschluss vom 7.8.2013 entschieden, dass ein eigenes Haus oder eine Wohnung nicht zwangsläufig als Vermögen gilt, das für den Unterhalt pflegebedürftiger Eltern verwendet werden muss. Mehr zum Thema 'Unterhalt'...Mehr zum Thema 'Elternunterhalt'...Mehr zum Thema 'Altersvorsorge'...
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