BGH: Ausgleichsansprüche bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Finanzielle Zuwendungen für den Erwerb und Umbau eines im Alleineigentum des anderen Partners stehenden Wohnhauses sind bei Trennung der Parteien regelmäßig nicht auszugleichen, es sei denn die Leistungen liegen deutlich über einem für vergleichbaren Wohnraum aufzuwendenden Mietzins. Mehr zum Thema 'nichteheliche Lebensgemeinschaft'...Mehr zum Thema 'Ausgleichsanspruch'...
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