BGH: Änderung der BGH Rechtsprechung zur Verfahrensstandschaft bei Unterhaltsverfahren
Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder werden unter verheirateten Eheleuten durch einen Ehepartner im eigenen Namen geltend gemacht. Wird das Kind während des Unterhaltsverfahrens volljährig, so entscheidet es nun selbst über dessen Fortgang. Mehr zum Thema 'Unterhalt'...Mehr zum Thema 'Kind'...Mehr zum Thema 'Volljährigkeit'...
Weiterlesen auf: Haufe