BFH: Steuerberater handelt bei Verwendung einer «komprimierten» Einkommensteuererklärung ohne Sachverhaltsklärung grob fahrlässig
Den Steuerberater trifft ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er seinem Mandanten lediglich eine «komprimierte» Elster-Einkommensteuererklärung zur Überprüfung aushändigt, ohne vorher den maßgebenden Sachverhalt vollständig zu ermitteln, und seinem Mandanten damit die Möglichkeit nimmt, die darin enthaltenen Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.05.2013 entschieden (Az.: III R 12/12, BeckRS 2013, 95694). Weiterlesen
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