Besonderheiten bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte
Auch wenn die berufliche Auswärtstätigkeit - und damit die Möglichkeit des steuerfreie Arbeitgeberersatzes - wesentlich von der sog. ersten Tätigkeitsstätte abhängen, bedeutet das nicht, dass Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte keine Reisekosten haben können. Mehr zum Thema 'Reisekosten'...Mehr zum Thema 'Reisekostenreform 2014'...Mehr zum Thema 'Fahrtkosten'...Mehr zum Thema 'Verpflegungsmehraufwand'...Mehr zum Thema 'Übernachtungskosten'...Mehr zum Thema 'doppelte Haushaltsführung'...
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