Beerdigungskosten: Sozialhilfe trägt keine Zusatzkosten bei einer Bestattung
Der Sozialhilfeträger muss kein teureres Wahlgrab statt einem Reihengrab zahlen. Und auch ein Leichenschmaus zählt nicht zu den untrennbar mit einer Beerdigung verbundenen Kosten. Dies entschied das Sozialgericht Heilbronn. Mehr zum Thema 'Sozialhilfeträger'...Mehr zum Thema 'Beerdigungskosten'...Mehr zum Thema 'Sozialhilfe'...
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