Badeverbot: Achtung Haie! Badeverbot im Urlaubsgebiet ist kein Reisemangel
Ein Reiseveranstalter ist nicht für alles verantwortlich, was das Urlaubsvergnügen beeinträchtigt: Ist ein Schwimmen im Meer wegen eines Badeverbotes nicht möglich, haben die Reisenden keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Reisepreisminderung, so das Amtsgericht München. Mehr zum Thema 'Schadensersatz wegen Mängel'...Mehr zum Thema 'Schadenersatz'...Mehr zum Thema 'Urlaub'...
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