Auslegung der Tätigkeitsbeschreibung in einer Betriebshaftpflichtversicherung
In der Betriebshaftpflichtversicherung eines Bauunternehmens war als "versichertes Risiko" im Versicherungsschein aufgeführt: "Sonstige Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks - Maurerarbeiten -". Vor dem OLG Celle (Urteil vom 05.07.2012 - 8 U 28/12) wurde darüber gestritten, welche Tätigkeiten man unter den Begriff der Maurerarbeiten einordnen konnte.
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