Anhängiges Verfahren: Vorsorgeaufwendungen jetzt geltend machen
Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. empfiehlt Steuerpflichtigen, in jedem Fall die "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" in die Einkommensteuererklärung einzutragen. Dies gilt erst Recht im Hinblick auf eine kürzliche Vereinfachung seitens der Finanzverwaltung. Mehr zum Thema 'Vorsorgeaufwendungen'...Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...
Weiterlesen auf: Haufe