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AG München zu Unfällen beim Ausparken: "Fließender Verkehr" erst nach 30 Metern erreicht

Wer sein Auto aus einer Parklücke am Straßenrand fährt, hat den Auspark-Vorgang erst beendet, wenn er danach mindestens 30 Meter auf der Straße zurückgelegt hat. Davor spricht bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug der erste Anschein für ein Verschulden des Ausparkenden. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des AG München hervor.

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