AG München: Abaschen über Balkonrand kostet Raucherin 3000 Euro
Eine rauchende Wohnungseigentümerin muss 3.000 Euro wegen Verstoßes gegen den Vergleich mit einer unter ihr wohnenden Miteigentümerin zahlen, keine Zigarettenasche mehr über den Balkonrand zu entsorgen. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 09.07.2013 entschieden (Az.: 483 C 32328/12 WEG). Weiterlesen
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