09. 08. 2013 - Müssen Kinder …

Anzeige
Leistungsvergleich VSH

09. 08. 2013 - Müssen Kinder in jedem Fall für die Pflege der Eltern zahlen?

(ac) Nein, entschied der Bundesgerichtshof. Eine selbst genutzte Immobilie oder Vermögen, das der eigenen Altersvorsorge dient, darf nicht zum Unterhalt der pflegebedürftigen Eltern herangezogen werden, so der BGH in einem aktuellen Urteil.Im konkreten Fall konnte eine 1926 geborene Frau die Heimkosten nicht vollständig aus ihrer Rente und den Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen. Sie erhielt von Juli 2008 bis Februar 2011 Sozialhilfe. Das Sozialamt verlangte nun einen Teil der Pflegekosten von dem Sohn zurück. 5.500 Euro sollte er insgesamt zahlen, da Kinder verpflichtet sind, für ihre pflegebedürftigen Eltern aufzukommen (sogenannter Elternunterhalt), wenn diese nicht in der Lage sind, die Kosten selber zu tragen. Dagegen hat der Mann geklagt.Der Bundesgerichtshof hat nun im Rahmen des Urteils zum Einsatz des Vermögens im Rahmen des Elternunterhalts Stellung genommen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das unterhaltspflichtige Kind grundsätzlich auch den Stamm seines Vermögens zur Bestreitung des Unterhalts einsetzen. Einschränkungen ergeben sich aber daraus, dass nach dem Gesetz auch die sonstigen Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind und er seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht zu gefährden braucht. Dem dient auch die eigene Altersvorsorge, die der Unterhaltsschuldner neben der gesetzlichen Rentenversicherung mit weiteren 5% von seinem Bruttoeinkommen betreiben darf. Entsprechend bleibt dann auch das so gebildete Altersvorsorgevermögen im Rahmen des Elternunterhalts unangreifbar (BGH FamRZ 2006, 1511). Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Wert einer angemessenen selbst genutzten Immobilie bei der Bemessung des Altersvermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt bleibt, weil ihm eine Verwertung nicht zumutbar ist. Übersteigt das sonstige vorhandene Vermögen ein über die Dauer des Berufslebens mit 5% vom Bruttoeinkommen geschütztes Altersvorsorgevermögen nicht, kommt eine Unterhaltspflicht aus dem Vermögensstamm nicht in Betracht. BGH, Beschluss vom 07.08.201, Az.: XII ZB 269/12, Pressemitteilung vom 07.08.2013

Weiterlesen auf: AssCompact
Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 1.500,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.

Anzeige
IGVM_Mitgliederwerbung_Neu-Medium
Anzeige

Neueste Veranstaltungen

Aus-/Weiterbildung
"Strategien für eine erfolgreiche bKV: Stabilität, Wechsel und Anpassung"
18.09.2025

1. Beitragsstabilität: Unsere Experten werden Strategien und Faktoren vorstellen, die zur Beitragsstabilität beitragen und …

Aus-/Weiterbildung
Infotelko: Coachingausbildung zum FCM Finanz Coach®
06.10.2025

Informieren Sie sich über unsere Coachingausbildung in einer monatlichen Telko. Begleiten Sie Menschen bei …

Online
FinaMetrica: Profiling der finanziellen Risikobereitschaft
14.10.2025

Sicher und bewusst bessere Finanzentscheidungen treffen. Einfach, standardisiert und erprobt: Messen Sie die Risikobereitschaft …

Online
Aktuelles Sachversicherungsrecht
14.10.2025

Lassen Sie sich bei diesem Vortrag auf den aktuellen Stand im Sachversicherungsrecht bringen. Rechtsanwältin …

Neueste Pressemeldungen

Versicherungen
Tim Bethge startet als neuer Deutschlandchef von Hiscox: Spezialversicherer setzt auf Wachstum und unternehmerische Kultur
15.09.2025

Tim Bethge hat heute offiziell die Position als Managing Director von Hiscox Deutschland übernommen. …

Versicherungen
VEMA-Akademie erhält offizielle AZAV-Zulassung
15.09.2025

Die VEMA gibt bekannt, dass die VEMA Akademie die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)-Zulassung …

Versicherungen
Gothaer Allgemeine bringt neue Wohngebäudeversicherung auf den Markt – Klimaanpassung trifft individuelle Absicherung
15.09.2025

Die Gothaer Allgemeine erweitert ihr Angebot um eine neue Wohngebäudeversicherung. Mit der neuen Produktgeneration …