Zahnarzt zieht 20 Zähne ohne Einwilligung - OVG bestätigt Entzug der zahnärztlichen Approbation
Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt hat den von dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gegenüber dem Kläger ausgesprochenen Widerruf der erteilten Approbation als Zahnarzt wegen Berufsunwürdigkeit rechtskräftig bestätigt.
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