Wettbewerbsrecht | So umschiffen Sie die Klippen bei der Telefon-, E-Mail-, Newsletter- und Briefwerbung
Werbemaßnahmen sind unzulässig, wenn sie einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigen (§ 7 Abs. 1 UWG). Wann eine Ihrer Werbemaßnahmen eine unzumutbare Belästigung darstellt, hängt von der Art der werblichen Aktivität ab. Erfahren Sie nachfolgend, wie Sie bei der Telefon-, E-Mail-, Newsletter- und Briefwerbung sicher navigieren.
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