Werbungskosten | Arbeitszimmer in Garagenaufbau: BFH verneint Außerhäuslichkeit
Befindet sich ein Arbeitszimmer nicht in den privaten Räumen, liegt ein außerhäusliches Arbeitszimmer vor. Folge: Voller Werbungskostenabzug. Das Kriterium „außerhäusliches Arbeitszimmer erfüllt aber ein Raum nicht, der auf einer Garage errichtet wird, die 20 Meter von den privaten Räumen entfernt ist. Das hat der BFH entschieden und damit seine Rechtsprechung zum außerhäuslichen Arbeitszimmer weiter konkretisiert (BFH, Beschluss vom 23.5.2013, Az. VIII B 153/12; Abruf-Nr. 132187 ).
Weiterlesen auf: IWW