Wer haftet für die Vernichtung von Reisegepäck?
Wer in seinem Flugreisegepäck verderbliche Ware transportiert (z.B. Wein, Oliven, Salami), bleibt auf seinem Schaden sitzen, wenn das Gepäckstück aus hygienischen Gründen vom Zoll vernichtet werden darf. Die Fluggesellschaft haftet hierfür nicht.
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