VG Neustadt: Erneuter Fahrerlaubnisentzug nach erschlichener Wiederteilung mittels gefälschter Therapiebescheinigungen rechtmäßig
Einem Kraftfahrer, dem die Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums entzogen und nach Vorlage eines infolge vorgelegter Therapiebescheinigungen positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Gutachtens wiedererteilt wurde, kann die Fahrerlaubnis erneut entzogen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Therapiebescheinigungen gefälscht worden sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 03.07.2013 in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 3 L 437/13.NW). Weiterlesen
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